AGB der Siegfried Hasil Event Catering GmbH
1. Allgemeines
1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Siegfried Hasil Event Catering GmbH, Wiener Strasse 23, A-2432 Schwadorf, (nachfolgend Catering genannt) gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.2. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Warenangebot
Unser umfangreiches Sortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Selbstverständlich ist unser Angebot als Vorschlag zu betrachten, den wir gerne in jeder von unseren Kunden gewünschten Art und Weise verändern.
3. Lieferung
3.1. Zugesagte Termine werden vom Catering nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z. B. Stromstörungen, entbinden uns von den übernommenen Pflichten.
3.2. Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 3 Tagen nach der Veranstaltung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt das Catering keinerlei Haftung.
3.3. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.
4. Durchführung
Das Catering ist berechtigt, zur Erbringung von Leistungen Unternehmen aus der Siegfried Hasil Event Catering-Gruppe heranzuziehen.
5. Wirksamkeit, Bestellung
5.1. Die Bindungswirkung der Offerte endet spätestens sechs Wochen nach Zugang der Ausfertigung. Ist die Auftragserteilung innerhalb dieser Frist nicht möglich, kann eine Erstreckung der Bindungsfrist einvernehmlich vorgenommen werden.
5.2. Die Speisenplanung, Festlegung der Teilnehmerzahl sowie sonstige für die Veranstaltung wichtige Details werden in der Regel mindestens 7 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn vereinbart. Bei kurzfristiger Angebotslegung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots schriftlich bekanntzugeben.
5.3. Eine Reduzierung oder Aufstockung ist bis zu 5 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn einvernehmlich möglich. Für eine Reduzierung wird eine einmalige Handlinggebühr von Euro 50,00 in Rechnung gestellt.
5.4. Der Veranstalter verpflichtet sich, einen genauen Ablauf der Veranstaltung bis spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung an seine Ansprechperson des Caterings zu übergeben, andernfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.
6. Vom Veranstalter mitgebrachte Speisen und Getränke
Es dürfen ohne schriftliche Bestätigung des Caterings keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation in die jeweilige Location/Veranstaltungsort mitgebracht werden. Das Catering behält sich vor, für angelieferte Getränke ein Stoppelgeld in Rechnung zu stellen.
7. Getränkeabrechnung
Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden alle Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch, pro geöffneter Verpackungseinheit, in Rechnung gestellt.
8. Haftung
Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter. Die Kosten daraus sind dem Catering voll zu ersetzen. Bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl des verwendeten Equipments (Gläser, Besteck, Geschirr, Tischwäsche, Dekoration, etc.) des Caterings wird dies dem Veranstalter/Auftraggeber zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird das Catering den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Das Catering haftet keinesfalls für jegliche eingebrachte Gegenstände im Falle von Verlust oder Beschädigung.
9. Kündigung durch das Event Catering Siegfried Hasil
Das Catering ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden,
a) wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann
b) wenn der Ruf, sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet wird
c) im Falle höherer Gewalt
d) wenn vereinbarte Akontozahlungen nicht termingerecht einlangen
10. Stornobedingungen
10.1. Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung bis 7 Tage vor der Veranstaltung 20 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.
10.2. Bei Stornierungen bis 3 Tage vor der Veranstaltung werden 70 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.
10.3. Bei Stornierung unter 3 Tagen vor der Veranstaltung werden 100 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.
11. Zahlungsbedingungen
11.1. Um eine ordnungsgemäße Umsetzung Ihrer Veranstaltung gewährleisten zu können, erlauben wir uns, Ihnen ein Akonto in der Höhe von 50 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung zu stellen.
Nach Rechnungserhalt 7 Tage netto ohne Abzug.
11.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Aufraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
12. Versicherung
Allfällige Versicherungen hat der Veranstalter selbst abzuschließen.
13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen dem Catering und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das Handelsgericht Korneuburg vereinbart. Das Catering ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
Schwadorf, 01. Jänner 2012